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Grundstücke im Zustand der Bebauung Auf fremden Grund und belastete Grundstücke Bewertung unbebautes Grundstück
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GrundvermögensbewertungBewertungBewertungsmaßstab:
Bei der Bewertung des Grundvermögens ist der gemeine Wert nach § 9 BewG zu Grunde zu legen. Dieser entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Abrundung/Aufrundung:Ergeben sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts Euro-Beträge mit Nachkommastellen, sind diese grundsätzlich jeweils in der für den Steuerpflichtigen günstigsten Weise auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden. Hinsichtlich der Ermittlung und des Ansatzes des Bodenwerts wird auf die Abschnitte 6 und 7 verwiesen.
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