Immobilienbewertung
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Grundvermögensbewertung

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Bewertung

Bewertungsmaßstab:

Bei der Bewertung des Grundvermögens ist der gemeine Wert nach § 9 BewG zu Grunde zu legen. Dieser entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.

Abrundung/Aufrundung:

Ergeben sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts Euro-Beträge mit Nachkommastellen, sind diese grundsätzlich jeweils in der für den Steuerpflichtigen günstigsten Weise auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abzurunden. Hinsichtlich der Ermittlung und des Ansatzes des Bodenwerts wird auf die Abschnitte 6 und 7 verwiesen.


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